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Berlin (ots) -
- Ab dem 19. Juli dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und
Retouren nicht mehr vernichten
- Zahlreiche Ausnahmen: Bleiben Kleiderspendenangebote erfolglos oder gilt
Aufbereitung als zu teuer, bleibt Vernichtung erlaubt
- DUH fordert von Umweltminister Carsten Schneider wirksames Textilgesetz gegen
Überproduktion sowie für mehr Wiederverwendung, Leihen und Reparatur
Am 19. Juli 2026 tritt ein zentraler Baustein der europäischen Textilwende in
Kraft: Ab diesem Tag dürfen große Unternehmen unverkaufte Bekleidung,
Bekleidungszubehör und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. Doch
zahlreiche Schlupflöcher drohen das Verbot nach Einschätzung der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) bis zur Wirkungslosigkeit zu verwässern. Besonders
problematisch sind Ausnahmeregelungen, wonach eine Vernichtung von Neuware
weiterhin möglich ist, wenn die Textilien erfolglos sozialwirtschaftlichen
Einrichtungen als Spende angeboten wurden oder die Reparatur beziehungsweise
Aufbereitung als zu teuer angesehen wird.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Unverkaufte Neuware darf nicht
mehr vernichtet werden - das ist ein überfälliger und richtiger Schritt. Doch
die vielen Ausnahmen drohen das Verbot ins Leere laufen zu lassen. Wenn ein
T-Shirt vernichtet werden darf, weil die Aufbereitung teurer ist als die
Neuproduktion, dann ist das keine Ausnahme, sondern legitimiert das
zerstörerische Fast-Fashion-Geschäftsmodell. Das Vernichtungsverbot muss daher
dringend nachgebessert werden. Aber auch ein voll wirksames Zerstörungsverbot
wäre nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Textilwirtschaft.
Umweltminister Carsten Schneider muss mit dem angekündigten Textilgesetz
wirksame Vorgaben gegen die Überproduktion durch Fast-Fashion-Mode schaffen."
Auch wenn in Zukunft mehr Ware gespendet wird, bleibt das Kernproblem bestehen:
Die Mengen sind zu groß, die Qualität häufig minderwertig und viele Textilien
mit giftigen Chemikalien belastet. Zudem dürfte der Export nutzbarer Kleidung in
Länder wie Ghana weiter zunehmen und die Textilmüllberge dort vergrößern. Daher
fordert die DUH für das derzeit in Erarbeitung befindliche Textilgesetz
verbindliche Ziele zur Vermeidung von Textilmüll, eine verbindliche Staffelung
der Herstellerbeiträge nach Umweltkriterien sowie einen Transformationsfonds zum
Aufbau zirkulärer Geschäftsmodelle.
Viola Wohlgemuth, Senior Expertin für Textilien und Kreislaufwirtschaft der DUH:
"Das Vernichtungsverbot behandelt nur Symptome, nicht die Ursache: die
massenhafte Überproduktion kurzlebiger Fast-Fashion-Textilien. Wenn die
Badewanne überläuft, greift man nicht zum Wischmopp - man dreht den Wasserhahn
zu. Bundesumweltminister Carsten Schneider muss deshalb mit dem angekündigten
Textilgesetz die Überproduktion verbindlich begrenzen und lokale Strukturen für
Reparatur und Wiederverwendung stärken. Leihen, Reparieren und Secondhand müssen
zum Normalfall werden."
Hintergrund:
Das Verbot der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte gilt ab dem 19. Juli
2026 zunächst für große Unternehmen, ab dem 19. Juli 2030 auch für mittlere
Unternehmen. In der delegierten Verordnung (EU) 2026/296 vom 9. Februar 2026
wurden die Ausnahmen vom Vernichtungsverbot festlegt. Auf nationaler Ebene soll
der Bußgeldkatalog im Ökodesign-Gesetz verankert werden. Verstöße gegen das
Vernichtungsverbot können mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet
werden.
Link:
- Das DUH-Positionspapier für ein wirksames Textilgesetz sowie den rechtlichen
Vermerk zur Finanzierung eines Transformationsfonds für Textilien finden Sie
hier: https://l.duh.de/p260716
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
Viola Wohlgemuth, Senior Expertin Textil und Kreislaufwirtschaft
0151 16022261, mailto:wohlgemuth@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6315703
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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