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Berlin (ots) -
- Verwaltungsgericht Berlin gibt Eilantrag der DUH für Tempo 30 in der
Albrechtstraße statt
- Land Berlin hat hochfrequentierte Schulwege nicht ausreichend berücksichtigt
und muss Tempo 30 binnen zwei Wochen nach Rechtskraft wieder herstellen
- DUH ruft Berlinerinnen und Berliner auf, sich gegen die Rückabwicklung der
Verkehrswende starkzumachen unter
https://mitmachen.duh.de/verkehrswende-berlin/
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit ihrem Eilantrag den Erhalt von Tempo 30
in der Albrechtstraße in Steglitz-Zehlendorf gesichert. Das Verwaltungsgericht
Berlin hat heute entschieden, dass die Wiederanordnung von Tempo 50 durch das
Land Berlin rechtswidrig war. Das Vorliegen hochfrequentierter Schulwege sei
nicht hinreichend geprüft worden, so das Gericht. Anders als von der Berliner
Senatsverwaltung behauptet, sei eine "Pulkbildung" von Schülerinnen und Schülern
nicht erforderlich. Die Senatsverwaltung muss nun binnen zwei Wochen nach
Rechtskraft des Beschlusses Tempo 30 im Abschnitt zwischen Robert-Lück-Straße
und Neue Filandastraße wiederherstellen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Erst die Saarstraße, jetzt die
Albrechtstraße - mit dem heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts steht es 2:0
für die Verkehrssicherheit und gegen Autosenatorin Ute Bonde. Nun ist es
amtlich, dass der Berliner CDU die Sicherheit von Schulkindern offenbar egal ist
und dass sie auch Recht bricht, um Tempo 30 abzuschaffen. Wir nehmen das nicht
hin und werden weiter mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für Tempo 30
und die Sicherheit von Kindern, Radfahrenden und Zufußgehenden in Berlin
kämpfen. Darum steuert Senatorin Bonde mit der nun ausgeschriebenen Abschaffung
des Pop-up-Radwegs auf der Kantstraße sehenden Auges auf die nächste Niederlage
vor Gericht zu. Auch dieses rechtswidrige Wahlkampfmanöver werden wir mit einer
Klage stoppen. Wir rufen alle Berlinerinnen und Berliner auf, sich uns
anzuschließen und gemeinsam Druck zu machen gegen die Rückabwicklung der
Verkehrswende in Berlin."
Hintergrund:
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann das Land Berlin innerhalb von
zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die betroffenen Tempo-30-Abschnitte in Berlin
waren ursprünglich aufgrund der erfolgreichen Luftreinhalteklage der DUH
eingeführt worden. Der Berliner Senat hatte im Zuge der Fortschreibung des
Luftreinhalteplans zahlreiche dieser Tempo-30-Strecken wieder aufgehoben. Die
DUH prüft weitere rechtliche Schritte gegen diese Rückabwicklung der
Verkehrswende, wie auch beim geplanten Rückbau der Radwege in der Kantstraße in
Berlin-Charlottenburg und Unter den Eichen in Steglitz-Zehlendorf.
Link :
Zur Petition: https://mitmachen.duh.de/verkehrswende-berlin/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Robin Kulpa, Leiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, mailto:kulpa@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6320265
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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