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Berlin (ots) - Das Smartphone dient als Bordkarte, die Kopfhörer begleiten den
Langstreckenflug und das Tablet verkürzt die Wartezeit am Gate: ohne Powerbank
geht für viele Reisende heute kaum noch etwas. Doch wer den mobilen
Energiespeicher mit ins Flugzeug nimmt, muss sich auf neue Vorgaben einstellen.
Internationale Luftfahrtorganisationen und zahlreiche Fluggesellschaften haben
ihre Regeln für den Transport und die Nutzung von Powerbanks an Bord verschärft.
Mehrere Vorfälle mit Lithium-Ionen-Akkus im internationalen Flugverkehr haben
die Risiken der Energiespeicher erneut in den Fokus gerückt. "Powerbanks sind
grundsätzlich sichere Produkte, wenn sie hochwertig verarbeitet und sachgerecht
genutzt werden", sagt Dr. Hermann Dinkler, Brand- und Explosionsschutzexperte
beim TÜV-Verband. "Lithium-Ionen-Akkus speichern allerdings auf kleinem Raum
sehr große Energiemengen. Werden Akkuzellen stark beschädigt, kann es im Inneren
zu einem Kurzschluss kommen. Dabei entstehen innerhalb kürzester Zeit sehr hohe
Temperaturen. Die betroffene Zelle kann sich unkontrolliert erhitzen und eine
thermische Kettenreaktion auslösen, bei der sich die Hitze auf benachbarte
Akkuzellen überträgt. Dadurch können Rauch und Flammen entstehen."
Powerbanks nur im Handgepäck transportieren
Powerbanks bestehen aus einer oder mehreren Lithium-Ionen-Zellen und einer
elektronischen Steuerung mit verschiedenen Schutzschaltungen. Werden die
Akkuzellen beschädigt oder kommt es zu einem internen Defekt, können selbst
diese Schutzmechanismen einen Batteriebrand nicht immer verhindern.
Lithium-Ionen-Akkus unterliegen im Luftverkehr deshalb besonderen
Sicherheitsvorschriften. Entscheidend ist nicht die Reiseflughöhe oder der
Kabinendruck, sondern dass ein Defekt an Bord möglichst früh erkannt und
unmittelbar beherrscht werden kann. Deshalb dürfen Powerbanks grundsätzlich nur
im Handgepäck transportiert werden. So kann die Kabinenbesatzung im Ernstfall
schnell eingreifen, während ein Batteriebrand im aufgegebenen Gepäck deutlich
schwieriger zu erkennen und zu bekämpfen wäre. "Für die Sicherheit kommt es
nicht nur auf das Produkt selbst an, sondern auch auf den richtigen Transport",
sagt Dinkler. "Powerbanks sollten vor mechanischen Belastungen geschützt und so
verstaut werden, dass ihre Kontakte nicht mit metallischen Gegenständen in
Berührung kommen können. Schon ein Sturz auf einen harten Boden oder starker
Druck durch schweres Gepäck kann die Akkuzellen beschädigen. Ebenso können lose
transportierte Powerbanks, die in einer Tasche oder einem Rucksack mit
Schlüsseln, Münzen oder anderen Metallgegenständen in Kontakt kommen, einen
Kurzschluss verursachen. Schutzkappen, Schutzhüllen oder die Originalverpackung
können dieses Risiko deutlich reduzieren." Beschädigte, aufgeblähte oder
ungewöhnlich warme Powerbanks sollten grundsätzlich nicht mehr verwendet und
auch nicht auf Flugreisen mitgenommen werden. Solche Veränderungen können auf
einen Defekt der Akkuzellen hinweisen und das Risiko eines Batteriebrandes
deutlich erhöhen. Je nach Airline dürfen Powerbanks während des Fluges nicht
mehr zum Laden anderer Geräte verwendet werden. Teilweise ist auch das Aufladen
der Powerbank selbst untersagt. Einige Fluggesellschaften verlangen außerdem,
dass die Geräte während des gesamten Fluges griffbereit bleiben und nicht im
Gepäckfach verstaut werden.
Beim Kauf auf Geprüfte Sicherheit achten
Denn nicht jede Powerbank bietet das gleiche Sicherheitsniveau. Besonders bei
sehr günstigen Angeboten oder Produkten unbekannter Hersteller lohnt sich ein
genauer Blick. Fehlen Angaben zum Hersteller, zur Kapazität oder zu den
technischen Daten, sollten Verbraucher:innen skeptisch sein. Auch eine sauber
verarbeitete Oberfläche und stabile Anschlüsse können Hinweise auf die Qualität
eines Produkts geben. Wer eine Powerbank auf Flugreisen nutzen möchte, sollte
außerdem auf die angegebene Energie in Wattstunden (Wh) achten. Powerbanks bis
100 Wh - das entspricht bei den meisten handelsüblichen Geräten etwa 27.000
Milliamperestunden (mAh) - dürfen in der Regel ohne besondere Genehmigung im
Handgepäck mitgeführt werden. Für Geräte mit einer Energie von 100 bis 160 Wh
ist häufig die Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich. Da
Fluggesellschaften teilweise zusätzliche oder strengere Vorgaben festlegen
können, ist es empfehlenswert, sich bereits vor Reiseantritt über die jeweils
geltenden Bestimmungen zu informieren. "Beim Kauf einer Powerbank kommt es nicht
allein auf die Kapazität oder die Ladeleistung an, sondern vor allem auf die
integrierten Sicherheitsmechanismen", so Dinkler. "Hochwertige Geräte verfügen
unter anderem über Schutzfunktionen gegen Überladung, Tiefentladung, Überhitzung
und Kurzschlüsse. Die CE-Kennzeichnung dokumentiert, dass der Hersteller die
Einhaltung der europäischen Sicherheitsvorschriften erklärt. Zusätzliche
Orientierung bieten unabhängige Prüfnachweise wie das GS-Zeichen."
Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen
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unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit
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qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen
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