|
Ratingen (ots) -
- VPI verweist auf Musterantwortschreiben des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes
- Bestehende Rechtslage setzt auf Gefahrenabwehr und Verantwortung der
BürgerInnen
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) begrüßt die differenzierte
Einordnung kommunaler Spitzenverbände zur Debatte um Feuerwerksverbotszonen an
Silvester. Die vorliegenden kommunalen Einschätzungen zeigen aus Sicht des VPI
deutlich: Das geltende Recht erlaubt gezielte, örtlich begründete Maßnahmen - es
verpflichtet Kommunen aber nicht zu pauschalen oder flächendeckenden
Feuerwerksverboten.
"Silvesterfeuerwerk ist in Deutschland klar geregelt. Wer volljährig ist, darf
Feuerwerk der Kategorie F2 am 31. Dezember und 1. Januar verwenden - aber nur
verantwortungsvoll, mit zugelassenen Produkten und unter Beachtung der
gesetzlichen Vorgaben", sagt Thomas Schreiber, VPI-Vorsitzender. "Genau diese
Balance aus Freiheit, Verantwortung und gezielter Gefahrenabwehr darf nicht
durch Symbolpolitik ersetzt werden."
Nach der geltenden Rechtslage bestehen bereits klare Schutzvorgaben. In
unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie
besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ist das Abbrennen
pyrotechnischer Gegenstände verboten. Darüber hinaus können Kommunen nach § 24
Abs. 2 der 1. SprengV in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude oder
Anlagen sowie für Kategorie-F2-Artikel mit ausschließlicher Knallwirkung in
dicht besiedelten Bereichen weitere Beschränkungen anordnen, wenn die örtliche
Situation dies rechtfertigt.
"Die Rechtsinstrumente sind vorhanden. Entscheidend ist, sie gezielt,
verhältnismäßig und vollziehbar einzusetzen", so VPI-Vorstand Richard Eickel.
"Ein flächendeckender Verbotsansatz verlagert Verantwortung nicht nur einseitig
auf die Kommunen, sondern kann in der Praxis auch zu mehr Vollzugslast, mehr
Streit und mehr Ausweichbewegungen in illegale Pyrotechnik führen."
Ein Musterantwortschreiben für alle Fälle
Der VPI empfiehlt Städten und Gemeinden, bei Bürgeranträgen zu
Feuerwerksverbotszonen das Musterantwortschreiben des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes als Orientierung heranzuziehen.
Das Schreiben bietet eine rechtlich differenzierte Grundlage für den Umgang mit
entsprechenden Anträgen und macht deutlich, dass Kommunen eine individuelle
Prüfung der örtlichen Situation vornehmen sollen. Maßgeblich sind konkrete
Gefahrenlagen, bekannte Einsatzschwerpunkte, Hinweise von Feuerwehr,
Brandschutzdienststellen und Eigentümern besonders gefährdeter Objekte sowie die
Frage, welche Maßnahmen verhältnismäßig und tatsächlich kontrollierbar sind. Das
Musterantwortschreiben ist abrufbar unter:
https://www.staedteverband-sh.de/wp-content/uploads/219-2025-01.pdf?utm_source=c
hatgpt.com
Zugleich betont der VPI die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Erlaubtes
Silvesterfeuerwerk entbindet niemanden von Sorgfalt und Rücksichtnahme.
Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nur zugelassenes, CE-gekennzeichnetes
Feuerwerk verwenden, müssen Gebrauchsanweisungen, Altersgrenzen und
Abbrennzeiten einhalten, ausreichenden Abstand zu Menschen, Gebäuden und
besonders sensiblen Einrichtungen wahren und dürfen Feuerwerk nicht aus
Menschenmengen heraus oder unter Alkoholeinfluss sorglos zünden. Wer gegen diese
Regeln verstößt, riskiert ordnungsrechtliche, strafrechtliche und
zivilrechtliche Konsequenzen.
"Sicherheit entsteht nicht durch immer neue Verbotsforderungen, sondern durch
klare Regeln, gute Aufklärung und konsequenten Vollzug", sagt VPI-Vorstand
Michael Kandler. "Wir unterstützen Kommunen ausdrücklich dabei, Bürgerinnen und
Bürger vor Silvester verständlich über bestehende Verbote, sichere Verwendung
und die Gefahren illegaler Pyrotechnik zu informieren." Aus Sicht des VPI sollte
die politische und öffentliche Debatte stärker zwischen legalem, geprüftem
Silvesterfeuerwerk und illegaler Pyrotechnik unterscheiden. Gerade illegale
Knallkörper, selbst importierte Produkte, Alkohol und unsachgemäßer Umgang seien
die zentralen Risiken, die konsequent adressiert werden müssten.
Zum Verband I
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) ist der Zusammenschluss von 23
(teils assoziierten) Mitgliedsunternehmen aus Deutschland. Der VPI betreut
Hersteller von Silvester-, Groß- und Bühnenfeuerwerken sowie Hersteller von
pyrotechnischer Munition aus dem gesamten Bundesgebiet.
Pressekontakt:
Klaus Gotzen - Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) - An der Pönt 48,
40885 Ratingen - Telefon: 02102 / 186 200, E-Mail: info@feuerwerk-vpi.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/129041/6324130
OTS: Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI)
|