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Wiesbaden (ots) - "Safe care for life!" - sichere Versorgung ein Leben lang:
Unter diesem Motto steht der diesjährige Welttag der Patientensicherheit am 17.
September 2026. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt dabei die sichere
Versorgung von Menschen mit chronischen, nicht übertragbaren Erkrankungen in den
Mittelpunkt. Doch wie sicher ist eine Versorgung, wenn Patientinnen und
Patienten schon bei der Frage, wer sie behandelt und welche Qualifikation
dahintersteht, keine klare Orientierung haben?
Genau diese Frage stellt der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. zum
diesjährigen Welttag der Patientensicherheit in den Mittelpunkt. Denn in
Deutschland gibt es bislang kein eigenes Berufsgesetz für die Osteopathie, das
bundesweit verbindliche Anforderungen an Ausbildung, Qualifikation und
Berufsausübung festlegt.
"Patientenschutz darf nicht davon abhängen, ob sich ein Patient zufällig gut
auskennt oder die Qualifikation eines Anbieters hinterfragt. Sicherheit beginnt
lange vor der eigentlichen Behandlung - nämlich bei klaren Regeln darüber, wer
eine Gesundheitsleistung eigenständig anbieten darf", betont Prof. Marina
Fuhrmann, Vorsitzende des VOD.
Zwei Behandler - dieselbe Berufsbezeichnung?
Stellen wir uns zwei Behandler vor: Beide bieten osteopathische Behandlungen an,
beide treten gegenüber Patientinnen und Patienten als "Osteopath" auf. Der eine
hat eine mehrjährige osteopathische Ausbildung absolviert, der andere verfügt
über keine abgeschlossene osteopathische Ausbildung. Für Patientinnen und
Patienten ist dieser Unterschied heute nicht erkennbar.
Kann das im Sinne der Patientensicherheit ausreichend sein? Aus Sicht des VOD
lautet die Antwort klar: Patientinnen und Patienten brauchen Transparenz
darüber, welche Qualifikation hinter einer angebotenen gesundheitlichen Leistung
steht.
Eine Forsa-Erhebung aus dem Jahr 2024, auf die der VOD bereits hingewiesen hat,
zeigt zugleich die große Verbreitung osteopathischer Behandlungen: Mehr als 19
Millionen Menschen in Deutschland hatten demnach selbst oder mit ihren Kindern
bereits Erfahrungen mit Osteopathie. In einer ergänzenden Befragung von 100
Anbietern gaben fast 15 Prozent an, über keine abgeschlossene osteopathische
Ausbildung zu verfügen. "Je mehr Menschen eine Behandlung in Anspruch nehmen,
desto wichtiger sind nachvollziehbare Qualitätsanforderungen. Patientinnen und
Patienten müssen erkennen können, welche Ausbildung und welche beruflichen
Standards mit einer Berufsbezeichnung verbunden sind", so Fuhrmann.
Patientensicherheit braucht Standards - auch außerhalb klassischer
Versorgungspfade
Der WHO-Welttag macht 2026 deutlich: Patientensicherheit ist keine einzelne
Maßnahme, sondern ein kontinuierlicher Prozess - von Prävention und Diagnostik
über Behandlung und langfristige Versorgung bis hin zum Selbstmanagement. Bei
chronischen Erkrankungen entstehen Sicherheitsrisiken unter anderem durch die
Komplexität der Versorgung, Schnittstellen zwischen verschiedenen Akteuren und
unzureichend koordinierte Behandlungswege. Die WHO fordert deshalb unter anderem
sichere Diagnostik, integrierte Versorgung und eine stärkere Einbindung der
Betroffenen.
Für den VOD gehört dazu auch ein verlässlicher rechtlicher Rahmen für die
Osteopathie.
Denn: Patientensicherheit ist nicht nur eine Frage dessen, was während einer
Behandlung geschieht. Sie ist auch eine Frage der Voraussetzungen, unter denen
eine Behandlung angeboten wird.
Berufsgesetz statt Grauzone
Ein Berufsgesetz könnte aus Sicht des VOD bundesweit verbindlich regeln, welche
Ausbildung und Qualifikation für die eigenständige Ausübung der Osteopathie
unter der Berufsbezeichnung "Osteopath" bzw. "Osteopathin" erforderlich sind und
welche fachlichen Standards gelten. Damit würde vor allem für Patientinnen und
Patienten mehr Transparenz und Orientierung geschaffen.
"Es geht um eine einfache Frage: Welche Qualifikation darf ein Patient erwarten,
wenn ihm eine osteopathische Behandlung durch einen Osteopathen oder eine
Osteopathin angeboten wird? Darauf sollte es in Deutschland eine klare,
überprüfbare Antwort geben", erklärt Fuhrmann. Eine gesetzliche Regelung würde
zugleich einen verbindlicheren Rahmen für Qualitätsentwicklung und berufliche
Standards schaffen. Der VOD sieht darin auch eine wichtige Grundlage für die
weitere Entwicklung von Forschung und Versorgung.
Der politische Auftrag liegt auf dem Tisch
Im Koalitionsvertrag 2025 haben CDU, CSU und SPD ausdrücklich festgehalten: "Die
Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich." Damit gibt es einen politischen
Auftrag für eine entsprechende gesetzliche Regelung. Aus Sicht des VOD muss
diesem Satz nun konkrete Gesetzgebung folgen.
"Ein politischer Auftrag allein schützt noch keinen Patienten. Jetzt braucht es
die Umsetzung. Wenn Patientensicherheit ernst genommen wird, muss sie auch dort
gelten, wo Menschen osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen", fordert Prof.
Marina Fuhrmann.
Der VOD appelliert deshalb zum Welttag der Patientensicherheit 2026 an die
Politik, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Auftrag zur berufsgesetzlichen
Regelung der Osteopathie zügig umzusetzen.
Denn "Safe care for life!" muss bedeuten: sichere Versorgung - mit klaren
Regeln, nachvollziehbaren Qualifikationen und verlässlichem Patientenschutz.
Auch in der Osteopathie.
Gut zu wissen:
Osteopathie ist eine eigenständige, ganzheitliche Form der Medizin, in der
Diagnostik und Behandlung mit den Händen erfolgen. Osteopathie geht dabei den
Ursachen von Beschwerden auf den Grund und behandelt den Menschen in seiner
Gesamtheit. Osteopathie ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt
vorbeugend.
Hintergrund:
Als deutscher Bundesverband für Osteopathinnen und Osteopathen mit mehr als
7.000 Mitgliedern setzt sich der VOD e.V. für Patientensicherheit und
Verbraucherschutz ein. Der VOD fordert hierfür eine berufsgesetzliche Regelung
und die Schaffung des eigenständigen Berufs des Osteopathen auf qualitativ
höchstem Niveau. Er klärt über die Osteopathie auf, informiert sachlich und
neutral, fördert Forschungsprojekte und betreibt Qualitätssicherung im Interesse
der Patienten. Darüber hinaus vermittelt der VOD hoch qualifizierte Osteopathen.
Über 2,8 Millionen Besucher informieren sich jedes Jahr auf osteopathie.de. Fast
100 gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie.
Weitere Informationen:
Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Wilhelmstraße 42
65183 Wiesbaden
Telefon: 0 611 / 5808975 - 0
mailto:info@osteopathie.de
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OTS: Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
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