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Hannover/Berlin (ots) - Hannover/Berlin (22. September 2026). Vor der für
Donnerstag, 24. September 2026, vorgesehenen ersten Beratung zur Organ- und
Gewebespende im Deutschen Bundestag sprechen sich die beiden großen christlichen
Kirchen dafür aus, die geltende Einwilligungsregelung weiterzuentwickeln. Sie
unterstützen den Ansatz einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand, Lars
Castellucci, Ates Gürpinar und Kirsten Kappert-Gonther u. a., mehr Menschen zu
einer persönlichen und bewussten Entscheidung über die Organspende zu bewegen
und deren Dokumentation deutlich zu erleichtern.
Die Kirchen werben ausdrücklich für die Organspende als Ausdruck von
Nächstenliebe und Solidarität. Angesichts des Mangels an Spenderorganen muss
sich etwas ändern. Die große Bereitschaft zur Organspende bietet die Chance,
mehr Menschen dazu zu ermutigen, eine persönliche Entscheidung zu treffen und
diese auch zu dokumentieren. Nach einer Repräsentativbefragung des
Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit von 2024 stehen 85 Prozent der
Befragten der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber.
Prälatin Dr. Anne Gidion, Bevollmächtigte des Rates der EKD: "Wenn so viele
Menschen der Organspende positiv gegenüberstehen, ist das eine große Chance.
Aber eine allgemeine Zustimmung ist noch keine persönliche Einwilligung. Deshalb
halten wir es für einen guten Vorschlag, wenn die Menschen verlässlich und
direkt angesprochen werden und ihnen die Entscheidung und ihre Dokumentation so
einfach wie möglich gemacht wird."
Die Kirchen befürworten daher, die im Antrag Brand/Castellucci vorgesehene
"Entscheidungslösung" im Sinne einer regelmäßigen behördlichen
Entscheidungsabfrage zu konkretisieren. Verbindlich wäre die Abfrage durch die
Behörde. Die persönliche Entscheidung bliebe frei. Bei einem ohnehin
stattfindenden persönlichen Behördenkontakt - etwa bei der regulären und
wiederkehrenden Ausstellung eines Personalausweises nach Eintritt der
Volljährigkeit - sollen Bürgerinnen und Bürger regelmäßig gefragt werden, ob sie
einer Organspende zustimmen, sie ablehnen oder noch unentschieden sind. Eine
gewählte Option für oder gegen die Organ- und Gewebespende soll unmittelbar vor
Ort, geschützt und identitätsgesichert im digitalen Organspende-Register
dokumentiert werden. Die Kirchen befürworten damit ausdrücklich eine Änderung
des Status quo. Bislang hängen Befassung und Dokumentation in erheblichem Maße
von der Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger ab. Eine regelmäßige
behördliche persönliche Ansprache kann diese Lücke schließen und insbesondere
eine bereits vorhandene Spendenbereitschaft verlässlich im digitalen
Organspendenregister sichtbar machen.
Die verbindliche Abfrage und die freie Entscheidung gehören aus Sicht der
Kirchen zusammen; eine Widerspruchsregelung bildet dies nicht ab. Sie macht
grundsätzlich alle Personen zu Spendern, die zu Lebzeiten keinen Widerspruch
erklärt haben. Für die Kirchen bleibt demgegenüber entscheidend, dass die
individuelle Zustimmung tatsächlich vorliegt. Nur ein explizites Ja zur
Organspende ist ein Ja.
Prälat Dr. Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe -
Katholisches Büro in Berlin: "Wir sollten Menschen regelmäßig auf ihre
Spendenbereitschaft verbindlich und unmittelbar ansprechen und ihnen dabei eine
einfache Möglichkeit eröffnen, ihre persönliche Entscheidung festzuhalten. Das
ist ein guter Weg, um mehr Klarheit über den tatsächlichen Willen der Menschen
zu bekommen und die Spenderrate zu erhöhen."
Ob ein Wechsel zur Widerspruchsregelung für sich genommen verlässlich zu mehr
Organspenden führt, ist wissenschaftlich nicht eindeutig belegt. Aus Sicht der
Kirchen müssen mehrere Maßnahmen zusammenkommen: Persönliche Ansprache, einfache
und barrierefreie Informations- und Dokumentationswege, unabhängige Beratung
sowie verlässliche Strukturen in den Entnahmekrankenhäusern. Mehr tatsächlich
getroffene und sichtbar gemachte Entscheidungen gehen zudem einher mit mehr
Vertrauen in das Gesundheitssystem und stärken eine gute Organspendekultur in
Deutschland.
Diese Pressemitteilung wird von den Pressestellen der Deutschen
Bischofskonferenz und der EKD zeitgleich verschickt. Mehrfachzusendungen bitten
wir zu entschuldigen.
Pressekontakt:
Carsten Splitt
Evangelische Kirche in Deutschland
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