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Berlin (ots) - Das Institut für Europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft
(IEGUS) empfiehlt in einer aktuellen Studie eine Umsatzrendite von 5,5 Prozent
vor Steuern als angemessene Vergütung des allgemeinen Unternehmerwagnisses in
der Pflege. Die Untersuchung wurde vom Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa) in Auftrag gegeben.
bpa-Präsident Bernd Meurer sagt: "In den nächsten Jahren steigt die Zahl der
Pflegebedürftigen weiter stark an. Zusätzliche Versorgungskapazitäten werden
dringend gebraucht, Investitionen in Milliardenhöhe sind notwendig, die von der
öffentlichen Hand nicht selbst getätigt werden können. Deutschland braucht
private Investitionen und private Betreiber in der Pflege, die nachhaltig
wirtschaften und sich auf nicht absehbare Entwicklungen in der Zukunft
vorbereiten können. Dafür ist eine verpflichtende Berücksichtigung des
allgemeinen Unternehmerwagnisses unbedingt notwendig. Der Gesetzgeber muss dafür
die notwendigen Grundlagen schaffen. Die Bemessung der Höhe muss sich an
wissenschaftlichen Berechnungen orientieren. Dafür liefert diese Studie eine
unverzichtbare Basis."
Die neue Studie knüpft an die bereits 2018 und 2019 veröffentlichten
bpa-Auftragsstudien an. Bis heute handelt es sich um die einzigen
wissenschaftlichen Ausarbeitungen zum Unternehmerwagnis in der Pflege. Die dort
entwickelten Risikodifferenzierungen und deren Bewertung haben die Diskussionen
über die Berücksichtigung von Risiken und Wagnis in Pflegesatz- und
Vergütungsverhandlungen sowie in Schiedsstellenverfahren maßgeblich geprägt.
Das Studienupdate führt die bisher getrennte Betrachtung von ambulanter und
stationärer Pflege zu einem gemeinsamen Ansatz zusammen. Zudem wird nicht mehr
zwischen einzelnen Regionen differenziert. Ziel war es, einen bundesweit
anwendbaren Orientierungswert für die Verhandlungs- und Schiedspraxis zu
entwickeln.
Im Mittelpunkt steht ausschließlich das allgemeine Unternehmerwagnis.
Betriebsspezifische Einzelrisiken wurden bewusst nicht betrachtet, da diese
bereits heute grundsätzlich anerkannt sind und von den Einrichtungen individuell
anhand ihrer eigenen Wirtschaftsdaten nachgewiesen werden können.
Der bpa fordert, gesetzlich festzuschreiben, dass das allgemeine
Unternehmerwagnis bei Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen berücksichtigt
werden muss und seine Bemessung auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage
erfolgt. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, eine bestimmte
Berechnungsmethode gesetzlich vorzugeben. Stattdessen soll sichergestellt
werden, dass die gesetzlich geforderte Vergütung des Unternehmerrisikos in der
Praxis nachvollziehbar und sachgerecht berücksichtigt wird.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Norbert Grote, bpa-Hauptgeschäftsführer
Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/17920/6369710
OTS: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
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