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Berlin (ots) - Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt kritisiert
verschärfte Terminmeldepflichten, zusätzliche Parallelstrukturen in der
Notfallversorgung und das geplante Aus der Hybrid-DRG:
"Was mit Änderungsanträgen zur Notfallreform auf den Weg gebracht werden soll,
ist ein problematisches Gemisch aus mehr Bürokratie, zusätzlichen Belastungen
und weniger Planungssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Sie sollen in ihrer
Berufsausübung stärker reglementiert werden, gleichzeitig werden neue
Versorgungsstrukturen geschaffen, ohne die Personal- und Finanzierungsfrage zu
beantworten. Hinzu kommt ein abrupter Kurswechsel bei der Hybrid-DRG, der das
Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen beschädigt. Wer die
Versorgung stärken will, darf Ärztinnen und Ärzte nicht demotivieren und
ausbremsen.
Besonders kritisch ist die geplante Verschärfung der Terminmeldepflichten für
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Die Vergabe von Behandlungsterminen muss
sich am medizinischen Bedarf orientieren und nicht an administrativen Vorgaben.
Die Streichung der Beschränkung auf die Meldung 'freier' Termine greift tief in
die Organisation der Praxen ein. Wer ärztliche Terminplanung zunehmend von
externen Vorgaben abhängig macht, schwächt die Freiberuflichkeit und schafft
neue Bürokratie, ohne die Versorgungsprobleme tatsächlich zu lösen. Patientinnen
und Patienten profitieren nicht von zusätzlichen Meldepflichten, sondern von
ausreichend Zeit für Diagnostik, Behandlung und persönliche Betreuung.
Auch die geplanten Änderungen zur sogenannten aufsuchenden Versorgung bringen
uns nicht weiter. Die Umbenennung des aufsuchenden Dienstes ändert nichts am
Kernproblem. Es bleibt dabei, dass zusätzliche Strukturen aufgebaut werden
sollen, obwohl Personal fehlt und die Finanzierung ungeklärt ist. Besonders
widersprüchlich ist, dass die ambulante Versorgung finanziell unter Druck gerät,
während gleichzeitig neue und kostenintensive Angebote vorgehalten werden
sollen. Eine bessere Versorgung entsteht nicht durch Vorhaltepflichten. Angebote
müssen sich am tatsächlichen Bedarf und den regionalen Gegebenheiten
orientieren. Werden knappe personelle und finanzielle Ressourcen in
Parallelstrukturen gebunden, fehlen sie am Ende dort, wo Patientinnen und
Patienten sie tatsächlich benötigen.
Unverändert schwerwiegend ist das geplante Aus der Hybrid-DRG. Die
Formulierungsänderungen der Änderungsanträge ändern daran nichts. Damit droht
ausgerechnet ein Instrument geschwächt zu werden, das den Ausbau ambulanter
Behandlungen fördern soll. Viele Praxen haben investiert, um mehr Eingriffe
ambulant erbringen zu können. Dieses Engagement verdient politische
Verlässlichkeit statt eines abrupten Kurswechsels. Das geplante Aus der
Hybrid-DRG setzt Fehlanreize zugunsten stationärer Behandlungen und gefährdet
den notwendigen Transformationsprozess im Gesundheitswesen. Vor allem droht es,
Patientinnen und Patienten die Chance auf ambulante Eingriffe zu nehmen, die
medizinisch ebenso sicher, häufig weniger belastend und oftmals näher am Wohnort
erbracht werden können.
Alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages stehen jetzt in der Verantwortung,
die Regelungen sorgfältig zu prüfen. Ihre Entscheidungen betreffen nicht nur die
Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten, sondern die Versorgung von
Millionen Patientinnen und Patienten."
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