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Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Ausweitung der
notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht beschlossen.
Damit treiben wir die Digitalisierung der Rechtspflege weiter voran.
Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion:
"Wir erleichtern die Gründung von Unternehmen durch weitere notarielle
Online-Verfahren. Künftig können zum Beispiel Aktiengesellschaften online
gegründet werden. Außerdem ermöglichen wir die Online-Beurkundung weiterer
Vollmachten, etwa für Anmeldungen zum Handelsregister. Die Beteiligten können
dabei von unterschiedlichen Orten aus selbst am notariellen Termin teilnehmen.
Das spart Reisezeit und Organisationsaufwand und erleichtert es, rechtliche
Angelegenheiten im Alltag zu erledigen. Das Online-Verfahren bleibt dabei ein
Angebot. Niemand wird gezwungen, es zu nutzen. Der Termin vor Ort steht allen
weiterhin offen.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Online-Beurkundung zusätzlich auf
die Abtretung von GmbH-Anteilen erweitert. Das eröffnet gerade jungen
Unternehmen zusätzliche digitale Möglichkeiten bei Finanzierungsrunden und
Anteilsverkäufen. Dabei stärken wir die bestehenden notariellen Schutzpflichten:
Notar*innen sollen besonders darauf achten, dass unerfahrene oder ungewandte
Beteiligte durch die Videokommunikation nicht benachteiligt werden. Auch online
müssen Fragen geklärt und rechtliche Folgen verständlich erläutert werden."
Sonja Eichwede , stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion:
"Mit diesem Gesetz setzen wir die Digitalisierung der Rechtspflege konsequent
fort. Bürger*innen können künftig weitere notarielle Angelegenheiten von zu
Hause aus erledigen. Das spart Wege, erleichtert die Vereinbarkeit mit Beruf und
Familie und verbessert den Zugang zum Recht.
In dieser Wahlperiode haben wir bereits die Erprobung eines Online-Verfahrens in
der Zivilgerichtsbarkeit ermöglicht, die weitere Digitalisierung der
Zwangsvollstreckung beschlossen, die elektronische Präsenzbeurkundung eingeführt
und das Führungszeugnis digitalisiert. Auch beim Vollzug von Immobilienverträgen
haben wir die Voraussetzungen für einen digitalen Austausch zwischen Notariaten,
Gerichten und Behörden geschaffen. Damit vereinfachen und beschleunigen wir
Abläufe und entlasten Bürger*innen, Unternehmen und die Beschäftigten in der
Rechtspflege."
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