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Mainz (ots) - Am 31. März 2026 wurde eine Bundespolizeistreife um 21:50 Uhr auf
einen Mann aufmerksam im Hauptbahnhof Mainz. Bei der anschließenden
polizeilichen Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen den 27-jährigen Deutschen
ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des
Verstoßes gegen das Waffengesetz vorlag. Der Mann wurde mit zur Dienststelle
genommen und dort zu Eigensicherung durchsucht. Dabei wurden insgesamt 2,75
Gramm Kokain sowie ein Einhandmesser aufgefunden. Diese wurden sichergestellt.
Da der 27-Jährige die Geldstrafe von 2920 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er
zur Verbüßung der Restfreiheitsstrafe von 29 Tagen in die JVA Rohrbach gebracht.
Außerdem wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen des Verstoßes gegen
das Waffengesetz sowie des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln
eingeleitet.
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