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Bonn (ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am 6. Mai
2026 mit insgesamt über 2.900 Beschäftigten aller Hauptzollämter im gesamten
Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt
gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-,
Express- und Paketbranche vor. Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten mehr als
7.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten über 500
Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Dabei standen alle Tätigkeiten der Branche
im Fokus, wie beispielsweise das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie
die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art. Bereits vor Ort leiteten die
Beschäftigten der FKS mehr als 50 Straf- und rund 330
Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In 32 Fällen trafen die Zöllnerinnen und
Zöllner auf Beschäftigte ohne Aufenthaltstitel. Spiegelbildlich wurden gegen
Arbeitgeber Verfahren wegen unerlaubter Ausländerbeschäftigung eingeleitet.
Darüber hinaus wurden 140 Verstöße gegen die Mitführungspflicht von
Ausweispapieren und 90 gegen die Pflicht zur Sofortmeldung festgestellt. In mehr
als 1.700 Fällen ergaben sich bei den Befragungen Hinweise, die weitere
Prüfungen erfordern und denen der Zoll nun nachgeht. Dabei handelt es sich in
rund 530 Fällen um die Überprüfung der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften
und 425mal um Anhaltspunkte auf das Vorenthalten und Veruntreuen von
Sozialversicherungsbeiträgen.
Zusatzinformation:
Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll
durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der
Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und
Wettbewerbsbedingungen.
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- sowie Sonderprüfungen und
örtliche Prüftage auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese
konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der
gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Sofortmeldepflicht und Ausweismitführungspflicht: In der Branche "Speditions-,
Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe" gilt sowohl die Pflicht der
Beschäftigten, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz
mitzuführen und andererseits die Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer spätestens bei Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung zu
melden. Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/arbeit_node.html.
Rückfragen bitte an:
Generalzolldirektion
Sarah Garbers
Telefon: 0228/303-0
E-Mail: Pressestelle.GZD@zoll.bund.de
http://www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/120080/6271185
OTS: Generalzolldirektion
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