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Hannover (ots) - Hannover, 02.06.2026 - Die Deutsche Polizeigewerkschaft
Niedersachsen (DPolG) Niedersachsen fordert eine Nachschärfung des
Strafgesetzbuches, um Polizeibeschäftigte, Feuerwehrangehörige, Rettungskräfte
und andere Einsatzkräfte wirksamer vor Gewalt zu schützen. Konkret fordert die
DPolG Niedersachsen, die Mindeststrafe in den §§ 114 und 115 StGB von derzeit
drei Monaten auf sechs Monate Freiheitsstrafe anzuheben.
Damit würde eine gesetzliche Lücke geschlossen, durch die tätliche Angriffe auf
Einsatzkräfte in der Praxis weiterhin häufig mit Geldstrafen enden können. Bei
der Einführung des § 114 StGB war die politische Absicht eindeutig: Angriffe auf
diejenigen, die täglich für Sicherheit, Ordnung und Hilfeleistung einstehen,
sollten spürbare Konsequenzen haben. Diese gesetzgeberische Wertung darf in der
Praxis nicht ins Leere laufen.
Da kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur unter besonderen
Voraussetzungen verhängt werden sollen, besteht weiterhin die Möglichkeit, bei
tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte auf Geldstrafen auszuweichen. Das sendet
aus Sicht der DPolG Niedersachsen ein falsches Signal und wird der besonderen
Schutzbedürftigkeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst nicht gerecht.
Patrick Seegers, Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen, erklärt:
"Wer den Staat schützt, schützt das Gemeinwohl und damit auch unsere Demokratie.
Wenn Politik den Schutz der Demokratie ernst nimmt, muss sie auch diejenigen
wirksam schützen, die diesen Staat täglich handlungsfähig halten.
Polizeibeschäftigte, Feuerwehrangehörige und Rettungskräfte dürfen mit Gewalt
und Angriffen nicht allein gelassen werden. Ein konsequenter strafrechtlicher
Schutz unserer Einsatzkräfte ist daher konkreter Demokratieschutz."
Christian-Tobias Gerlach, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG
Niedersachsen, ergänzt:
"Wer Einsatzkräfte angreift, greift nicht nur einzelne Kolleginnen und Kollegen
an. Er greift diejenigen an, die für diesen Staat, für Sicherheit und für unsere
Gesellschaft den Kopf hinhalten. Es ist nicht vermittelbar, wenn tätliche
Angriffe am Ende regelmäßig mit einer Geldstrafe erledigt werden können. Wir
brauchen keine Symbolpolitik, sondern einen Strafrahmen, der die Realität auf
der Straße ernst nimmt. Gewalt gegen Einsatzkräfte ist kein Bagatelldelikt."
Darüber hinaus fordert die DPolG Niedersachsen einen stärkeren Schutz politisch
engagierter Menschen. Beleidigungen, Bedrohungen, üble Nachrede und
Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens, insbesondere auf kommunaler
Ebene, gefährden zunehmend die Bereitschaft, öffentliche Verantwortung zu
übernehmen. Daher müsse geprüft werden, ob die bestehenden Regelungen,
insbesondere § 188 StGB, noch ausreichen.
Die DPolG Niedersachsen fordert die Politik auf, die strafrechtlichen
Schutzmechanismen für Einsatzkräfte und politisch engagierte Menschen zu
überprüfen und nachzuschärfen. Der Staat darf diejenigen nicht alleinlassen, die
für ihn einstehen.
Rückfragen bitte an:
DPolG Niedersachsen
Christian-Tobias Gerlach
Telefon: +49 1511 5700177
E-Mail: kontakt@dpolg.org
https://www.dpolg.org/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/162835/6287116
OTS: DPolG Niedersachsen
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