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DPolG Niedersachsen: Gesetzliche Schutzlücke schließen / DPolG Niedersachsen fordert klarere Mindeststrafen bei Angriffen auf Einsatzkräfte

2.06.2026 19:10 Uhr DPolG Niedersachsen

Hannover (ots) - Hannover, 02.06.2026 - Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen (DPolG) Niedersachsen fordert eine Nachschärfung des Strafgesetzbuches, um Polizeibeschäftigte, Feuerwehrangehörige, Rettungskräfte und andere Einsatzkräfte wirksamer vor Gewalt zu schützen. Konkret fordert die DPolG Niedersachsen, die Mindeststrafe in den §§ 114 und 115 StGB von derzeit drei Monaten auf sechs Monate Freiheitsstrafe anzuheben.

Damit würde eine gesetzliche Lücke geschlossen, durch die tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte in der Praxis weiterhin häufig mit Geldstrafen enden können. Bei der Einführung des § 114 StGB war die politische Absicht eindeutig: Angriffe auf diejenigen, die täglich für Sicherheit, Ordnung und Hilfeleistung einstehen, sollten spürbare Konsequenzen haben. Diese gesetzgeberische Wertung darf in der Praxis nicht ins Leere laufen.

Da kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur unter besonderen Voraussetzungen verhängt werden sollen, besteht weiterhin die Möglichkeit, bei tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte auf Geldstrafen auszuweichen. Das sendet aus Sicht der DPolG Niedersachsen ein falsches Signal und wird der besonderen Schutzbedürftigkeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst nicht gerecht.

Patrick Seegers, Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen, erklärt:

"Wer den Staat schützt, schützt das Gemeinwohl und damit auch unsere Demokratie. Wenn Politik den Schutz der Demokratie ernst nimmt, muss sie auch diejenigen wirksam schützen, die diesen Staat täglich handlungsfähig halten. Polizeibeschäftigte, Feuerwehrangehörige und Rettungskräfte dürfen mit Gewalt und Angriffen nicht allein gelassen werden. Ein konsequenter strafrechtlicher Schutz unserer Einsatzkräfte ist daher konkreter Demokratieschutz."

Christian-Tobias Gerlach, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen, ergänzt:

"Wer Einsatzkräfte angreift, greift nicht nur einzelne Kolleginnen und Kollegen an. Er greift diejenigen an, die für diesen Staat, für Sicherheit und für unsere Gesellschaft den Kopf hinhalten. Es ist nicht vermittelbar, wenn tätliche Angriffe am Ende regelmäßig mit einer Geldstrafe erledigt werden können. Wir brauchen keine Symbolpolitik, sondern einen Strafrahmen, der die Realität auf der Straße ernst nimmt. Gewalt gegen Einsatzkräfte ist kein Bagatelldelikt."

Darüber hinaus fordert die DPolG Niedersachsen einen stärkeren Schutz politisch engagierter Menschen. Beleidigungen, Bedrohungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens, insbesondere auf kommunaler Ebene, gefährden zunehmend die Bereitschaft, öffentliche Verantwortung zu übernehmen. Daher müsse geprüft werden, ob die bestehenden Regelungen, insbesondere § 188 StGB, noch ausreichen.

Die DPolG Niedersachsen fordert die Politik auf, die strafrechtlichen Schutzmechanismen für Einsatzkräfte und politisch engagierte Menschen zu überprüfen und nachzuschärfen. Der Staat darf diejenigen nicht alleinlassen, die für ihn einstehen.

Rückfragen bitte an:

DPolG Niedersachsen Christian-Tobias Gerlach Telefon: +49 1511 5700177 E-Mail: kontakt@dpolg.org https://www.dpolg.org/

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/162835/6287116 OTS: DPolG Niedersachsen


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - DPolG Niedersachsen
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