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Kaiserslautern (ots) - In der kommenden Woche (22. bis 28. Juni 2026) werden
Polizistinnen und Polizisten im Stadtgebiet von Kaiserslautern verstärkt
E-Scooter kontrollieren. Im Fokus stehen dabei die Verkehrssicherheit von
Elektrorollern sowie ihrer Fahrerinnen und Fahrer. Ziel der Maßnahmen ist es,
auf die Einhaltung der Verkehrsregeln hinzuweisen und die Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Denn im Straßenverkehr zählen Respekt und
Rücksichtnahme - damit alle sicher ankommen.
Die sachgemäße Nutzung von E-Scootern ist in der
Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) geregelt. Folgende Punkte sind
besonders zu beachten:
- Mindestalter: Zum Führen eines E-Scooters ist kein Führerschein
erforderlich. Allerdings muss der Fahrer oder die Fahrerin
mindestens 14 Jahre alt sein.
- Helmpflicht: Da die Elektro-Flitzer maximal 20 km/h schnell
fahren dürfen, besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Die
Polizei empfiehlt jedoch dringend, einen Helm zu tragen.
E-Scooter-Fahrer sind im Straßenverkehr einem erhöhten Risiko
ausgesetzt - ähnlich wie Fahrradfahrer.
- Versicherungspflicht: Nur Elektroroller mit einer gültigen
Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen im öffentlichen Verkehr
genutzt werden. Die Versicherungsplakette muss gut sichtbar am
Fahrzeug angebracht sein. Bei Fehlen droht eine Anzeige.
Besonders private Besitzer sollten darauf achten, eine solche
Versicherung abzuschließen. Fahrzeuge von seriösen
Verleihdiensten sind in der Regel bereits versichert.
- Alkohol und Drogen: Für Fahrer von E-Scootern gilt die
0,5-Promille-Grenze. Zuwiderhandlungen können teure Bußgelder,
Fahrverbote oder eine Strafanzeige nach sich ziehen.
- Personenzahl: E-Scooter dürfen nur von einer Person gleichzeitig
genutzt werden; die Mitnahme eines "Mitfahrers" ist nicht
zulässig.
- Erlaubte Verkehrswege: "Rad frei" bedeutet auch "E-Scooter
frei". Das heißt, dass Gehwege und Fußgängerzonen, die für den
Radverkehr freigegeben sind, auch von E-Scootern legal befahren
werden dürfen - sofern dies nicht explizit verboten ist! Wenn
ausgewiesene Radwege, Gemeinsame Geh- und Radwege,
Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen vorhanden sind, müssen diese
auch von E-Scooter-Fahrern genutzt werden. Nur wenn diese nicht
vorhanden sind, dürfen Elektroroller auf Fahrbahnen oder in
verkehrsberuhigten Bereichen fahren.
Auch wenn E-Scooter viele Vorteile bieten und für manche der "Spaß-Faktor" im
Vordergrund steht, appelliert die Polizei an die Vernunft jedes Einzelnen: Immer
vorsichtig und aufmerksam fahren! Elektroroller sind Verkehrsmittel im
öffentlichen Raum.
Wichtige Hinweise zur Nutzung von E-Scootern sowie Abbildungen der relevanten
Verkehrszeichen finden Sie unter https://s.rlp.de/BabLz auf der Internetseite
der Stadt Kaiserslautern. |erf
Kontaktdaten für Presseanfragen:
Polizeipräsidium Westpfalz
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-10022
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
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OTS: Polizeidirektion Kaiserslautern
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