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Halle (ots) - Sachsen-Anhalts Finanzministerium befasst sich verstärkt mit der
ordnungsgemäßen Besteuerung von Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten. Dabei
sind die Ermittler auch auf Unregelmäßigkeiten gestoßen, wie
Ministeriumssprecherin Nancy Eggeling der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen
Zeitung (Mittwochausgabe) bestätigte. "In Sachsen-Anhalt sind bei den
zuständigen Fahndungs- und Strafsachenstellen in Halle und Magdeburg derzeit
fünf Ermittlungsverfahren gegen benannte Personengruppen anhängig", sagte
Eggeling dem Blatt. Genauere Angaben macht das Ministerium nicht.
Andere Bundesländer sind hier sogar schon weiter. Mitte des vergangenen Jahres
hatten Meldungen aus Nordrhein-Westfalen für Aufsehen gesorgt: Das dortige
Finanzministerium gründete eine eigene Fahndungsgruppe speziell für Influencer
und kaufte sogar Steuerdaten an. Anfang April teilte auch Thüringens
Finanzministerin Katja Wolf (BSW) mit, dass es im Freistaat deutlich mehr
hauptberufliche Influencer gebe als gedacht. Sie sprach von mehr als 500
Personen, einige von diesen hätten über eine Million Follower.
In sozialen Medien lässt sich auf mehrere Arten Geld verdienen. Ein wichtiger
Posten ist Werbung: Große Plattformen wie Youtube oder Instagram spielen
automatisch Werbeclips ein, die dort aktiven Influencer werden an den Einnahmen
beteiligt. Zusätzlich können die Influencer eigene Werbedeals abschließen oder
selbst Produkte vertreiben. Und dann gibt es noch Möglichkeiten für direkte
Zahlungen durch Abos oder kleine Zuwendungen in Livestreams. Influencer können
von mehreren Steuerarten betroffen sein: Neben der Einkommen- fallen bei
Überschreiten der jeweiligen Freibeträge Umsatz- und Gewerbesteuern an. Auch
Sachzuwendungen wie Werbegeschenke, Reiseeinladungen oder zu testende Produkte
gelten steuerlich als Einnahmen.
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Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
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OTS: Mitteldeutsche Zeitung
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