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Berlin (ots) - Der Umweltausschuss des Bundestags hat heute über das
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz abgestimmt, mit dem Vorgaben der neuen
EU-Verpackungsverordnung umgesetzt werden sollen. Morgen soll das Gesetz im
Plenum des Bundestags beschlossen werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
kritisiert den Entwurf als verpasste Chance, eine verbindliche und ambitionierte
finanzielle Förderung abfallvermeidender Mehrwegverpackungen zu schaffen.
Dazu sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
" Es ist katastrophal für den Umweltschutz, dass sich keine Mehrheit im
Umweltausschuss des Bundestags für eine ambitionierte finanzielle
Mehrwegförderung im Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ausgesprochen hat. CDU
und SPD fokussieren sich stattdessen auf das Recycling vorhandener Abfälle. Es
ist zwar richtig, dass Verpackungshersteller zukünftig Anreize erhalten sollen,
recyclingfähige Verpackungen mit möglichst viel Rezyklat einzusetzen. Aber wenn
gleichzeitig eine wirksame Mehrwegförderung zur Vermeidung unnötiger Abfälle
unterlassen wird, dann stimmt der Fokus nicht. Schließlich räumt die
Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz Abfallvermeidung und Mehrweg
Vorrang gegenüber dem Recycling von Einweg ein. Hinzu kommt, dass das noch immer
im Verpackungsgesetz vorgesehene Ziel von 70 Prozent Mehrweg für
Getränkeverpackungen ohne eine konsequente Mehrwegförderung nicht erreicht
werden wird und somit reine Symbolpolitik bleibt. Wir fordern die
Bundestagsabgeordneten auf, bei der morgigen Abstimmung im Plenum die
Ausarbeitung eines verbindlichen und ambitionierten Mehrwegfördermechanismus aus
den Lizenzentgelten von Einwegverpackungen festschreiben zu lassen . "
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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